NEXT GENERATION SECURITY MANAGEMENT

NEXT GENERATION SECURITY MANAGEMENT

07. Feb. 2023
Veranstaltung beendet
10:30 - 12:00

Hat das BSI Sie dazu aufgefordert, unabhängig von Ihrer Anlagengröße einen Nachweis für Angriffserkennungssysteme nach §11 EnWG zu erbringen?

Wir möchten der Fragestellung nachgehen, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, um die vom BSI geforderte Nachweispflicht gemäß § 11 EnWG im Mai 2023 effizient und kurzfristig zu erfüllen.

Diese sehr aktuelle Problemstellung diskutieren wir in einem ausgewählten Rahmen – insbesondere in Anbetracht der unmittelbar bevorstehenden Frist des 01.05.2023.
Das BSI spricht von einer „gesetzlichen“ Pflicht zur Erbringung der Nachweise bis Mai 2023. Allerdings ist diese Nachweispflicht für Sie als Betreiber von Anlagen unter den Schwellwerten nach KRITIS-V weder gesetzlich festgeschrieben noch unmittelbar verbindlich. Trotzdem werden Sie seitens des BSI zum Nachweis der Systeme zur Angriffserkennung aufgefordert. Nun kommen über 80 neue Controls auf Sie zu, die kurzfristig umgesetzt und via Audit nachgewiesen werden müssen. Dabei handelt es sich nicht nur um technische, sondern ebenso um prozessuale und organisatorische Anforderungen. Die Zertifizierungsstellen gehen nach unseren Informationen davon aus, dass hierfür vier weitere Audittage notwendig sein werden. Insgesamt bedeutet das: Ein sehr hoher zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand, der kostbare Mitarbeiterkapazität bindet!
Wir erläutern die Ausgangslage, die gesetzliche Grundlage und die Rolle der Orientierungshilfe. Gemeinsam identifizieren wir in dieser Online-Veranstaltung die kritischen Punkte und leiten für Ihre Situation geeignete Lösungsansätze ab.

Ausverkauft!