
Die Sicherheitslage ist in vielen Teilen der Welt angespannt und verlangt nach regelmäßiger Beobachtung und Bewertung. Daraus resultiert, dass weltweit reisende Mitarbeiter bei Dienstreisen eine angemessene Absicherung vom Unternehmen erwarten dürfen. Die dazu gehörenden Aufgaben – wie die individuelle Einschätzung der Sicherheitslage und die Beratung des Reisenden hinsichtlich seines Aufenthalts im Ausland – sollen durch die Konzernsicherheit strukturiert wahrgenommen werden.
Die Fürsorgepflicht für die betroffenen Mitarbeiter erfordert die Umsetzung zumutbarer Maßnahmen. Diese müssen auf Basis einer Schutzbedarfsanalyse festgelegt und umgesetzt werden. Die dazu notwendigen Abläufe vor, während und nach der Reise sind nachvollziehbar zu gestalten. Die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen sind vor und nach der Reise zu bewerten. Im Bedarfsfall sind Maßnahmen im Rahmen eines Verbesserungsprozesses für die Zukunft anzupassen.
Wir beraten und unterstützen Sie im gesamten Reisesicherheitsprozess und verfolgen diese Ziele:
Reduzierung der Haftung
Die Fürsorgepflicht für die betroffenen Mitarbeiter erfordert die Umsetzung zumutbarer Maßnahmen. Diese müssen auf Basis einer Schutzbedarfsanalyse festgelegt und umgesetzt werden. Die dazu notwendigen Abläufe vor, während und nach der Reise sind nachvollziehbar zu gestalten. Die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen sind vor und nach der Reise zu bewerten. Im Bedarfsfall sind Maßnahmen im Rahmen eines Verbesserungsprozesses für die Zukunft anzupassen.
Wir beraten und unterstützen Sie im gesamten Reisesicherheitsprozess und verfolgen diese Ziele:
- Erfüllung geforderter Pflichten
- Festlegung des Sicherheitsniveaus durch das Management
- Etablierung einer gerichtsfestes Organisation bzw. gerichtsfester Prozesse
- Anpassung von Verfahren und Abläufe an das Unternehmen
- Ermittlung und Verstehen von realitätsnahen Risiken
- Wahrnehmung der Verantwortung von allen Beteiligten
- Schärfung des Risikobewusstseins bei Reisenden
- Interessen aller Beteiligten sind zu erfüllen
- Risikobasierte Abwägung ist durchzuführen